Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3024
FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10 (https://dejure.org/2011,3024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.11.2011 - 11 K 361/10 (https://dejure.org/2011,3024)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. November 2011 - 11 K 361/10 (https://dejure.org/2011,3024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,3024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 837
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (28)

  • FG München, 05.07.2006 - 9 K 616/05

    Gewinnerzielungsabsicht bei dauernden Verlusten im Rahmen eines Strukturvertriebs

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Angesichts der Kostenstruktur des Unternehmens war die Annahme, auch bei einer als optimistisch einzuschätzenden Umsatzentwicklung durch das Sponsern neuer Geschäftspartner könnten die extrem hohen Betriebsausgaben für Kfz, Reisen, Bewirtung und Telefon durch die vereinnahmten Provisionen gedeckt werden, von vornherein völlig unrealistisch (vgl. auch FG München Urt. v. 5. Juli 2006 9 K 616/05, [...] ).

    Bei den geltend gemachten Ausgaben handelt es sich überwiegend um Ausgaben allgemeiner Art (vor allem Repräsentationsaufwand, Bewirtungskosten, Fahrt-, Reise- und Telefonkosten), die auch die private Lebensführung berühren können (FG München Urt. v. 4. Oktober 2006 1 K 2381/04 , [...]; FG München Urt. v. 5. Juli 2006 9 K 616/05, [...] ).

  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Bei der Gewinnerzielungsabsicht handelt es um eine innere Tatsache, die - wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgänge - nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann ( BFH-Urt. v. 23. Mai 2007 X R 33/04 , BStBl. II 2007, 874, 876).

    War der Betrieb so, wie er vom Steuerpflichtigen geführt wurde, von vornherein nicht in der Lage, nachhaltig Gewinn zu erzielen und stellte er deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dar, so kann sich der Steuerpflichtige auch nicht auf eine betriebsspezifische Anlaufphase berufen, innerhalb derer die sog. Anlaufverluste steuerlich zu berücksichtigen wären (vgl. BFH-Urt. v. 23. Mai 2007 X R 33/04 , BStBl II 2007, 874).

  • BFH, 07.11.2001 - I R 14/01

    Liebhaberei bei im Inland beschränkt steuerpflichtigen Ausländern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Eine solche liegt vor, wenn die betreffenden Leistungen nicht von dem Streben nach Gewinnerzielung getragen sind, sondern aus persönlichen Motiven erfolgen (BFH-Beschl. v. 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751, 766 f.; BFH-Urt. v. 22. April 1998 XI R 10/97 , BStBl II 1998, 663; Urt. v. 31. Mai 2001 IV R 81/99 , BFHE 195, 382; Urt. v. 7. November 2001 I R 14/01, BStBl. II 2002, 861).

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Unternehmen mit dem Ziel geführt wird, während der Dauer seines Bestehens alles in allem einen Gewinn bzw. Überschuss (Totalgewinn/Totalüberschuss) zu erzielen (BFH-Beschl. v. 28. März 2000 X B 82/99 , BFH/NV 2000, 1186, m.w.N.; Urt. v. 7. November 2001 I R 14/01 , BStBl. II 2002, 861).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Auf das Fehlen oder Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht muss aus objektiven Umständen geschlossen werden (vgl. BFH-Urt. v. 19. November 1985 VIII R 4/83 , BStBl II 1986, 289).

    Sie tragen insoweit die Feststellungslast (BFH-Beschl. v. 15. Oktober 1996, VIII B 30/86, BFH/NV 1987, 44; Urt. v. 19. November 1985 VIII R 4/83 , BStBl II 1986, 289).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Die Gewinnerzielungsabsicht ist zu verneinen, wenn der Betrieb nach seiner Wesensart oder der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinn arbeiten kann (BFH-Urteil vom 15.11.1984 IV R 139/81, BStBl II 1985, 205 [BFH 15.11.1984 - IV R 139/81] ).

    Das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an kann konkret dann angenommen werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er so, wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (BFH-Urt. v. 15. November 1984 IV R 139/81 , BStBl II 1985, 205; Urt. v. 25. Juni 1996 VIII R 28/94 , BStBl II 1997, 202, unter II.3.a, jeweils m.w.N.; Urt. v. 14. Dezember 2004 XI R 6/02 , BStBl II 2005, 392, unter II.2.c; Urt. v. 27. Mai 2009 X R 62/06, [...] ).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Gewinnerzielungsabsicht ist dabei das Streben nach Betriebsvermögensmehrung in Form eines Totalgewinns ( BFH-Beschl. v. 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751).

    Eine solche liegt vor, wenn die betreffenden Leistungen nicht von dem Streben nach Gewinnerzielung getragen sind, sondern aus persönlichen Motiven erfolgen (BFH-Beschl. v. 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl II 1984, 751, 766 f.; BFH-Urt. v. 22. April 1998 XI R 10/97 , BStBl II 1998, 663; Urt. v. 31. Mai 2001 IV R 81/99 , BFHE 195, 382; Urt. v. 7. November 2001 I R 14/01, BStBl. II 2002, 861).

  • FG München, 04.10.2006 - 1 K 2381/04

    Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einer Werbeagentur;

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Bei den geltend gemachten Ausgaben handelt es sich überwiegend um Ausgaben allgemeiner Art (vor allem Repräsentationsaufwand, Bewirtungskosten, Fahrt-, Reise- und Telefonkosten), die auch die private Lebensführung berühren können (FG München Urt. v. 4. Oktober 2006 1 K 2381/04 , [...]; FG München Urt. v. 5. Juli 2006 9 K 616/05, [...] ).
  • FG Hessen, 23.09.2005 - 1 K 2505/01

    Vertrieb von amway-Produkten als Liebhaberei

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Dabei kann es dahinstehen, ob es beim Handel im Rahmen eines Strukturvertriebs in der - auch im Streitfall vorliegenden - mittleren und unteren Strukturebene grundsätzlich keine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht gibt (so FG Thüringen Urt. v. 21. Februar 2002 II 215/00, EFG 2002, 691; Hessisches FG Urt. v. 23. September 2005 1 K 250/01, EFG 2006, 268 [FG Hessen 23.09.2005 - 1 K 2505/01] ), denn es besteht nach Überzeugung des Senats kein Zweifel, dass der Betrieb des Klägers nach der Wesensart und Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen keinen Totalgewinn erzielen kann.
  • FG Thüringen, 21.02.2002 - II 215/00

    Gewinnerzielungsabsicht einer Tätigkeit im Amway-Vertrieb; Gewinnfeststellung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Dabei kann es dahinstehen, ob es beim Handel im Rahmen eines Strukturvertriebs in der - auch im Streitfall vorliegenden - mittleren und unteren Strukturebene grundsätzlich keine Vermutung für eine Gewinnerzielungsabsicht gibt (so FG Thüringen Urt. v. 21. Februar 2002 II 215/00, EFG 2002, 691; Hessisches FG Urt. v. 23. September 2005 1 K 250/01, EFG 2006, 268 [FG Hessen 23.09.2005 - 1 K 2505/01] ), denn es besteht nach Überzeugung des Senats kein Zweifel, dass der Betrieb des Klägers nach der Wesensart und Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen keinen Totalgewinn erzielen kann.
  • BFH, 12.12.2007 - XI B 56/07

    Auch bei Existenzgründung ist die Aussicht auf Erzielung eines Totalgewinns

    Auszug aus FG Niedersachsen, 03.11.2011 - 11 K 361/10
    Die Frage, ob anhand der Gesamtumstände im Einzelfall die Erzielung eines Totalgewinns zu erwarten ist und ob ggf. eine längere Anlaufzeit anerkannt werden muss, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung durch das Finanzgericht (BFH-Beschl. v. 12. Dezember 2007 XI B 56/07, [...]).
  • FG München, 28.03.2007 - 9 K 2689/04

    Anspruch auf steuerliche Anerkennung von Verlusten aus einer gewerblichen

  • FG Berlin, 15.02.1993 - IX 324/92
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

  • BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94

    Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als

  • BVerwG, 28.11.1975 - VII C 53.73

    Streitigkeit von Rechtsbeziehungen zwischen Verfassungsorganen oder am

  • BVerwG, 02.07.1976 - 7 C 71.75

    Verwaltungsrechtsweg - Zulässigkeit einer Klage - Aufnahme in Wählerverzeichnis -

  • FG Niedersachsen, 19.12.2007 - 5 K 377/07

    Nichtigkeit des gesamten Umsatzsteuergesetztes infolge eines möglichen Verstoßes

  • BFH, 27.05.2009 - X R 62/06

    Liebhaberei beim Verkauf von Wein - neues Vorbringen in der Revisionsinstanz -

  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt -

  • BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99

    Honorareinnahmen

  • BFH, 22.04.1998 - XI R 10/97

    Liebhaberei bei Rechtsanwaltstätigkeit

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

  • BVerwG, 11.02.1966 - VII CB 149.64

    Einberufung zum Ersatzdienst bei einer anerkannten Organisation ohne Antrag des

  • BVerwG, 07.10.1964 - VI C 59.63

    Rücknahme einer gesetzeswidrigen rechtswirksamen Versetzung eines Beamten in den

  • BFH, 27.04.1978 - IV R 187/74

    Wegfall behaupteter Ausgleichsansprüche - Kommanditgesellschaft -

  • BFH, 28.03.2000 - X B 82/99

    Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der

  • BFH, 24.08.2012 - III B 21/12

    Aufteilung von Reisekosten bei sowohl privater als auch beruflicher Veranlassung

    Insoweit weiche es von Entscheidungen des FG München (Urteil vom 26. November 2010  8 K 1108/09, juris), des Niedersächsischen FG (Urteil vom 3. November 2011  11 K 361/10, EFG 2012, 837) sowie des BFH (Beschluss vom 14. April 2000 X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333; Urteil vom 11. April 1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768) ab (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • FG Niedersachsen, 26.03.2013 - 2 K 23/13

    Nichtigkeit von Steuerbescheiden aufgrund überhöhter Schätzungen bei

    Besonders schwerwiegend ist nur ein Fehler, der den angefochtenen Bescheid als schlechterdings unerträglich erscheinen lässt, weil er mit tragenden Verfassungsprinzipien, der Rechtsordnung immanenten wesentlichen Wertvorstellungen unvereinbar ist oder wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so hohen und offenkundigem Maße verletzt, dass von niemandem erwartet werden kann, den Bescheid als verbindlich anzuerkennen (vgl. BFH-Beschl. vom 1. Oktober 1981, IV B 13/81, BStBl. II 1982, 133; BFH-Urteile vom 13. Mai 1987, II R 140/84, BStBl. II 1987, 592; 20. Dezember 2000, I R 50/00, BStBl. II 2001, 381; vom 15. Mai 2002, X R 34/99, zit. n. juris und vom 16. September 2010, V R 57/09, BStBl. II 2011, 151; Urteil des hiesigen 11. Senats vom 3. November 2011, 11 K 361/10, EFG 2012, 837; Urteil des FG Nürnberg vom 28. November 2012, 3 K 775/12, zit n. juris; Urteil des FG München vom 9. Dezember 2012, 14 K 2836/09, zit. n. juris; Brockmeyer/Ratschow a.a.O., Rz. 2).
  • FG München, 17.02.2014 - 7 K 1802/12

    Gewinnerzielungsabsicht

    Angesichts der Kostenstruktur des Unternehmens war die Annahme, auch bei einer als optimistisch einzuschätzenden Umsatzentwicklung durch den Gewinn neuer Geschäftspartner könnten die extrem hohen Betriebsausgaben für Kfz, Reisen, Bewirtung, Porto, Büromaterial und Telefon durch die vereinnahmten Provisionen gedeckt werden, von vornherein völlig unrealistisch (vgl. auch Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. November 2011 11 K 361/10, EFG 2012, 837 und Urteil des FG München vom 5. Juli 2006 9 K 616/05, juris-web.de).
  • FG München, 23.01.2014 - 5 K 618/12

    Einkunftserzielungsabsicht bei Nichteinhaltung eines sog. Businessplans

    Jedenfalls dann, wenn die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen beruht, sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04, BStBl II 2007, 874, sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2011 11 K 361/10, EFG 2012, 837, mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).
  • FG München, 10.03.2014 - 5 K 618/12

    Berücksichtigung und Anerkennung von Verlusten und Aufwendungen als

    Jedenfalls dann, wenn die Entscheidung zur Neugründung eines Gewerbebetriebs im Wesentlichen auf den persönlichen Interessen und Neigungen des Steuerpflichtigen beruht, sind die entstehenden Verluste nur dann für die Dauer einer betriebsspezifischen Anlaufphase steuerlich zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige zu Beginn seiner Tätigkeit ein schlüssiges Betriebskonzept erstellt hat, das ihn zu der Annahme veranlassen durfte, durch die Tätigkeit werde er insgesamt ein positives Gesamtergebnis erzielen können (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 33/04 , BStBl II 2007, 874, sowie Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2011 11 K 361/10 , EFG 2012, 837, mit weiteren Nachweisen - m.w.N. -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht